Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
für Grafik-Design-Leistungen
§ 1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über
Grafik-Design-Leistungen zwischen MN grafikdesign vertreten
durch Maria Naroditski und dem Auftraggeber. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn der Aufraggeber Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese
entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen
abweichende Bedingungen enthalten. Die Geschäftsbedingungen
sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich
nach Auftragseingang widerspricht.
§ 2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Geschäfts- und
Vertragsbedingungen.
§ 3. Vertraulichkeit
Der Designer verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit
dem Auftraggeber bekannt werdenden Tatsachen und sonstige
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Alle Arbeiten sind vertraulich, bis das Material veröffentlicht wird.
§ 4. Nutzungsrechte
Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der
auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheber-rechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht
übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den
Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer. Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der
Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und
in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu
werden.
Der Designer behält sich das Recht vor, das von ihm entwickelte
Produkt für eigene Referenz-Zwecke zu benutzen und das Werk
für diesen Zweck in Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen.
§ 5. Vergütung
Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw.
der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen
sich vorerst ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aufgrund der
Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG),
ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
Kosten Dritter für Kuriere, Foto, Material- und Druckkosten sind in den Angeboten nicht berücksichtigt und sind vom Auftraggeber zu erstatten, falls welche anfallen.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 6. Stornierung
Sollte der Kunde seine Verpflichtungen nicht erhalten können, und das Projekt wird storniert oder auf unbestimmte Zeit verschoben, zahlt der Kunde das volle Honorar für alle fertigen Arbeiten sowie eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Restwerts des Projekts.
§ 7. Zahlung
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist nach Rechnungsstellung durch den Designer ohne Abzug innerhalb 14 Tagen zahlbar.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
§ 8. Daten
Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
§ 9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 5 bis 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 10. Gewährleistung
überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§11. Haftung
Der Designer haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Fremdfirmen oder andere Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
Sofern der Designer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit und Einmaligkeit des Produktes haftet der Designer nicht.
§12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnen Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprü-che geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§13. Schlussbestimmungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers.
Gerichtsstand ist der Sitz des Designers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Maria Naroditski
Berlin, der 28.07.2012